Konformitätserklärung
(R&TTE Direktive 1999/5/EC)
Die folgenden Punkte wurden beachtet und gelten als maßgeblich
und hinlänglich:
•
Grundsätzliche Bedingungen wie in [Artikel 3] beschrieben
•
Schutzauflagen für Gesundheit und Sicherheit wie in [Artikel
3.1a] beschrieben
•
Prüfung auf elektrische Sicherheit nach [EN 60950]
•
Schutzauflagen für elektromagnetische Kompatibilität wie in
[Artikel 3.1b] beschrieben
•
Prüfung auf elektromagnetische Kompatibilität nach [EN 301
489-1] & [EN 301 489-17]
•
Nachhaltige Nutzung des Radiospektrums wie in [Artikel 3.2]
beschrieben
•
Radio-Test nach [EN 300 328-2]
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